Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anmelde- / Teilnahmebedingungen
Für die Kurse allgemein:
Für unsere Workshops und fortlaufenden Kurse kannst Du Dich schriftlich, per Fax oder per E-Mail bis spätestens 1 Woche vor Kursbeginn anmelden. Bitte verwende für Deine Anmeldung den Vordruck aus dem Programmheft oder von unserer Homepage. Telefonisch nehmen wir eine Reservierung entgegen, die Du bitte innerhalb einer Woche durch eine schriftliche Anmeldung bestätigen musst. Die Kursgebühren sind mit der Anmeldung zu bezahlen, entweder per Überweisung oder SEPA-Lastschriftmandat. Jede Art der Anmeldung ist verbindlich. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen für die Teilnahme an einer Veranstaltung die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Für die Durchführung unserer Kurse ist jeweils eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich. Bei vielen Kursen ist die Teilnehmerzahl auch nach oben begrenzt, melde Dich daher bitte rechtzeitig an. Eine Anmeldebestätigung erhältst Du nur auf Wunsch. Bei Überbelegung oder Ausfall des Kurses wirst Du selbstverständlich informiert und erhältst bereits bezahlte Kursgebühren zurück.
Wird für einen Kurs die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann dieser auf Wunsch der Teilnehmer mit einer höheren Gebühr durchgeführt werden, ansonsten kann der Kurs nicht stattfinden.
Ein Rücktritt ist nur bis eine Woche vor Kursbeginn möglich. Bei einem späteren Rücktritt ist die volle Kursgebühr fällig.
Bankgebühren wegen falscher Kontoangaben oder nicht ausreichender Deckung des Kontos gehen zu Lasten des Kursteilnehmers.
Die Teilnahme an unseren Kursen erfolgt auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche der Teilnehmer gegen den VolksBildungsVerein Hofheim am Taunus e.V. sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Regelungen für unbefristete Kurse:
Eine Anmeldung ist jederzeit möglich. Der monatliche Beitrag wird ab dem ersten Monat nach der Anmeldung fällig. Eine Kündigung erfolgt mit einer Frist von einem Monat zum Ende des darauffolgenden Monats.
Gebührenermäßigungen:
Bist Du Schüler, Azubi oder Student, dann bekommst Du gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises einen Nachlass von 10% auf die jeweilige Kursgebühr und 50% auf Lesungen, Sinngespräche und Konzerte. Ausnahme sind Kurse aus der Rubrik Kids / Teens / Familie.
Bist Du Inhaber des Hofheim-Passes, so kannst Du an Kursen zum Preis von Mitgliedern teilnehmen und erhältst 50% Ermäßigung auf den regulären Preis für Veranstaltungen wie Hofheimer Sinngespräche oder Lesungen. Ausgenommen sind die unbefristeten Kurse.
Ab dem 25.05.2018 gelten die neuen Datenschutzbestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung.
Anmelde- und Teilnahmebedingungen zu Reisen und Fahrten:
Vor Abschluss des Reisevertrages bitten wir darum, die nachfolgenden Anmelde- und Teilnahmebedingungen sorgfältig zu lesen, da diese bei Buchung Bestandteil des mit dem VBV Hofheim geschlossenen Reisevertrages werden, sofern der VBV Hofheim nicht explizit nur als Vermittler der Reise auftritt. Sie ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen der § 651 ff. BGB. Abweichungen, welche in der jeweiligen Reiseausschreibung und den besonderen Hinweisen genannt werden, haben Vorrang. Für Reisen, bei denen der VBV Hofheim nur als Vermittler auftritt, gelten die Geschäftsbedingungen des jeweils in der Ausschreibung genannten Veranstalters.
1. Angebot, Auftrag und Bestätigung:
Der VBV Hofheim bietet zu den Anmelde- und Teilnahmebedingungen Reiseleistungen an, die im Programmheft und auf der Website angeboten werden. Ein Auftrag kann fernmündlich, schriftlich oder auf elektronischem Weg erteilt werden. Er erhält erst Gültigkeit mit einer schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsstelle des VBV Hofheim, die dem Kunden zugesandt oder gemailt wird.
2. Zahlung:
Nach erfolgter Bestätigung ist die Erteilung eines SEPA Lastschriftmandats erforderlich oder eine Anzahlung in der Höhe der auf der Bestätigung angegebenen Summe innerhalb der angegebenen Frist zu zahlen. In der Regel sind dies 20 % des Reisepreises. Die Buchung erhält hierdurch erst ihre Gültigkeit. Die Restzahlung muss spätestens 28 Tage vor Reiseantritt geleistet werden. Im Falle eines erteilten Lastschriftmandats wird zu diesem Zeitpunkt die Gesamtsumme eingezogen. Bei Reisen, die mit terminierter Ausstellung von Flugtickets oder Schiffsreisen verbunden sind, kann auch eine höhere Anzahlung festgelegt werden; dies wird vor Abbuchung kundgetan.
Bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles steht es dem VBV Hofheim frei, den Rücktritt gemäß Ziffer 6 dieser Vertragsbedingungen zu erklären und Schadenersatz in Höhe der Rücktrittgebühren laut Ziffer 6 zu berechnen.
Zahlungen können bei nicht erteiltem SEPA Lastschriftmandat nur per Banküberweisung unter Angabe von Reiseziel und Reisedatum auf das nachfolgende Konto überwiesen werden:
Kontoverbindung:
Nassauische Sparkasse
IBAN: DE 97 5105 0015 0200 0475 40 BIC: NASSDE55XXX
3. Versicherung:
Zum Schutz schlägt der Veranstalter dem Kunden Versicherungen vor. Eine Reiserücktrittkosten-, Reiseabbruch- und Rückführungsversicherung, die im Schadensfall einen Großteil der Kosten übernimmt, wird dringend empfohlen.
4. Pflichten des Veranstalters:
Der Veranstalter verpflichtet sich, die Reise in der angekündigten Art und Weise zu organisieren und die Rechte und Interessen des Kunden bei Vorbereitung und Durchführung der Exkursion zu wahren. Er haftet für die Richtigkeit eigener Prospekte und Werbematerialien und garantiert eine optimale Reisevorbereitung.
5.Pflichten des Kunden:
Der Kunde ist verpflichtet, seinen Vertragsverpflichtungen nachzukommen und seinerseits für eine problemlose Durchführung und Abwicklung der Reise zu sorgen. Die Richtigkeit und Aktualisierung der persönlichen Reisedokumente sind ebenso verpflichtend wie die korrekte Beachtung der allgemein üblichen Reisebestimmungen von Flug-, Land- und Schiffsverbindungen.
6. Rücktritt bzw. Kündigung des Kunden:
Tritt ein Kunde vom Vertrag zurück, so kann der VBV Hofheim nach der schriftlichen Erklärung des Rücktritts eine pauschalierte Entschädigung in Prozent verlangen. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet: Vom bei Reisebuchung angekündigten Anmeldeschluss bis zum 30. Tag, bei Flug-, Schiffs- und Sonderreisen sowie Reisen in Länder mit Visumpflicht bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 20 % – Ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 50 % – Ab dem 14. bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 80 % – Ab dem 7. bis zum 1. Tag vor Reiseantritt 95 % – Bei Nichtantritt der Reise am Reisetag 100 % Zusatzleistungen, z.B. Flughafentransfers – Ab dem 29. Tag vor Reiseantritt 100%
Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen. Eine höhere Entschädigung, die für Kosten durch Leerbettgebühr, Telefon- und Telefaxkosten usw. entsteht, bleibt ausdrücklich vorbehalten. Maßgeblich ist der schriftliche Eingang der Abmeldung in unserem Büro. Im Falle von Erkrankungen weisen wir auf die Vorlage eines Attestes (sofern eine Reiserücktrittversicherung abgeschlossen wurde) hin, im Falle von Nachrückerregelungen auf entstehende Kosten für Flugplatz-Change, Doppelzimmer-reduzierung etc. ausdrücklich hin. Finden sich keine „Nachrücker“-Möglichkeiten und besteht keine Reiserücktrittversicherung, so gilt die o.g. pauschalierte Entschädigungsregelung.
7. Umbuchung und Ersatzperson:
Ein Anspruch des Kunden nach Buchung auf Änderung der Reise hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes, des Reiseantritts, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Beförderungsart besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, so ist dies bis 60 Tage vor Reisebeginn gegen eine Gebühr von 50,- € pro Person möglich. Nach dieser Frist ist im Einzelfall zu prüfen, inwieweit Vorleistungen vom Veranstalter erbracht wurden, die nicht erstattbar sind. Sollten nicht erstattbare Vorleistungen erbracht worden sein, so gelten die obigen Sätze wie bei Reiserücktritt. Bis Reisebeginn kann der Kunde eine Ersatzperson benennen, die statt dem Kunden in die Reise und die damit verbundenen Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn:
a) dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt.
b) seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet dieser dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Bei Flugleistungen richtet sich die Akzeptanz eines Dritten nach den jeweiligen Bestimmungen der Fluggesellschaft.
8. Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände:
Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnungen, Epidemien oder Naturkatastrophen erheblich erschwert oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Veranstalter wie auch der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Im Falle von Einflüssen, die bei Reiseorganisation nicht absehbar waren (z.B. Museumsumbauten, Schließungen etc.) informiert der Veranstalter die Kunden vor Reiseantritt und erläutert adäquate Ausweichziele. Eine Möglichkeit zur Vertragsauflösung besteht jedoch nur bei wesentlichen und das Reiseziel in Frage stellenden Änderungen.
9. Gewährleistungen:
Im Rahmen einer Schadensminderungspflicht ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich einen Vertreter des Veranstalters direkt von einer Beanstandung in Kenntnis zu setzen. Ebenso sind Beanstandungen direkt beim Leistungsanbieter vorzutragen. Dieser Schritt sowie die größtmögliche Geringhaltung eines evtl. entstehenden Schadens gelten im Rahmen der Mitwirkungspflicht des Kunden als zumutbar. Unterlässt der Kunde dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Schadensersatzansprüche können im Zusammenwirken mit dem Veranstalter gegenüber einem Dritten (z.B. Hotel, Airline usw.) formuliert werden. Gewährleistungsansprüche bei Naturkatastrophen, Epidemien, Streiks und Ereignissen ähnlicher Art sind ausgeschlossen, entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Angaben zu Reisepreis oder Reisetermin können Schwankungen unterliegen, auf die der Veranstalter nur bedingt Einfluss ausübt. Mitteilungen auf der Website können daher auch eine Änderung erfahren.
Gepäckverlust und Gepäckverspätung: Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen müssen an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (PIR) der zuständigen Fluggesellschaft unverzüglich angezeigt werden. Geschieht das nicht, lehnen Fluggesellschaften i.d.R. Erstattungen ab. Der Veranstalter übernimmt hierfür keine Haftung.
10. Pass-, Devisen-, Zoll- sowie Gesundheitsbestimmungen:
Für die Einhaltung dieser Bestimmungen, insbesondere bei Reisen in Staaten mit Visumpflicht, ist der Kunde selbst verantwortlich.
11. Teilnahme von Kindern und Jugendlichen:
Kinder und Jugendliche sind bei den Fahrten willkommen und werden analog zu den Gebührenermäßigungen für Kurse preislich berücksichtigt.
12. Schriftform:
Buchungs-, Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen müssen in beiderseitigem Interesse und aus Beweisgründen in jedem Fall in Textform erfolgen.
13. Sonstiges:
Alle Preisangaben sind Endpreise – Zusatzkosten können nur dann entstehen, wenn dies ausdrücklich in der Bewerbung einer Exkursion angegeben wird (z.B. Preiserhöhungen durch Kerosinzuschläge, Ölpreiserhöhungen, Mehrwertsteueränderungen etc.). Berichtigungen bei Druck- und Rechenfehlern bleiben vorbehalten. Sitzplatzregelungen im Falle von Bus- und Flugreisen sind vom Reiseveranstalter nicht zu organisieren, nur im Falle von dringend notwendiger Berücksichtigung (Behinderung, Krankheit) werden vom Reiseveranstalter Sitzplatzregelungen vorgenommen.
14. Gerichtsstand:
Als Gerichtsstand wird der Sitz des VolksBildungsVerein Hofheim am Taunus e.V. vereinbart.
15. Datenschutz:
Alle dem VBV Hofheim zur Abwicklung einer Reise zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.